SKN
Am 1. September 2008 trat das neue Tierschutzgesetz (TschG) in Kraft. Darin ist in Artikel 68 festgelegt, dass jeder Hundehalter einen obligatorischen Kurs besuchen, und damit einen Sachkundenachweis (SKN) erbringen muss.
Die Sachkundenachweise für Hundehaltende bestehen aus einem Theoriekurs und einem praktischen Training.
Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten wollen, müssen vor dem Erwerb des Hundes einen Theoriekurs von mindestens vier Stunden besuchen. Für Personen, die bereits einen Hund gehalten haben, ist der Theoriekurs nicht obligatorisch.
Ziel des Theoriekurses ist, dass der Hundehalter die Bedürfnisse eines Hundes kennt
und weiss, wie viel Aufwand und Kosten ein Hund verursacht.
Mit jedem neu erworbenen Hund muss die Hundehalterin / der Hundehalter ein praktisches Training von mindestens vier Lektionen machen. Das praktische Training muss innerhalb eines Jahres nach Erwerb des Hundes absolviert werden.
Im Praxiskurs erfahren die Hundebesitzer, wie sie und ihre Vierbeiner sich korrekt verhalten und wie man den Hund im Alltag unter Kontrolle hat.
Kurstag:
nach persönlicher Mitteilung
Auskunft:
Isabelle Stübben
079 245 29 06
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Anmeldung:
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