Am 1. September 2008 trat das neue Tierschutzgesetz (TschG) in Kraft. Darin ist in Artikel 68 festgelegt, dass jeder Hundehalter einen obligatorischen Kurs besuchen und damit einen
Sachkundenachweis (SKN) erbringen muss.
Der Sachkundenachweis für Hundehalter besteht aus einem Theoriekurs und einem praktischen Training.
Mit jedem neu erworbenen Hund muss die Hundehalterin / der Hundehalter an einem praktischen Training von mindestens vier Lektionen teilnehmen. Das praktische Training muss innerhalb eines
Jahres nach Erwerb des Hundes absolviert werden.
Die Hundebesitzer erfahren in diesem praktischen Kurs, wie sie und ihre Vierbeiner sich korrekt verhalten und wie man den Hund im Alltag unter Kontrolle hat.
Nach erfolgter definitiver Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor dem Kurs von uns die Kursbestätigung, die Kursunterlagen und einen Einzahlungsschein. Die Kurskosten sind mittels Einzahlungsschein bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu bezahlen.
Bitte planen Sie sich die Kursdaten fest ein. Für die Kursbestätigung sind zwingend alle Lektionen zu besuchen!
Teilnehmer |
Preise |
Funktionäre |
gratis |
Aktiv-Mitglieder | Fr. 60.00 |
Passiv-Mitglieder | Fr. 120.00 |
Nicht Mitglieder | Fr. 120.00 |
Teilnehmer |
Preise |
Funktionäre |
gratis |
Aktiv-Mitglieder | Fr. 75.00 |
Passiv-Mitglieder | Fr. 150.00 |
Nicht Mitglieder | Fr. 150.00 |
Kurstage:
Auskunft:
Anmeldung:
Anita Koller
Theoriekurs:
Formular Post
Formular online
Praktischer Kurs:
nach persönlicher Mitteilung!
Natel: 079 773 88 77
(zum Schicken per Post)
(kann am PC ausgefüllt werden)
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